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//Arbeitsrecht

Das Abeitsrecht ist ein komplexes und häufigen Änderungen unterworfenes Rechtsgebiet, in dem wir jederzeit zeitnahen und praktischen Rat erteilen können. Wir kennen die besonderen Interessen der Arbeitgeber und die Erwartungen der Arbeitnehmer. Bei vielen Unternehmen sind wir täglich für die Geschäftsleitung und die Personalabteilungen beratend tätig.

Unsere Schwerpunkte sind

  • Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen, Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen, sowie Geschäftsordnungen
  • Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Gestaltung und Implementierung von alternativen und erfolgsbezogenen Vergütungssystemen
  • prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen
  • Umstrukturierung und Betriebsänderungen
  • Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Sozialgerichtsbarkeit
  • Besondere Bestimmungen für Mitarbeiter im Ausland