//Pferderecht

Eine große Leidenschaft verbindet die Rechtsanwälte von Leipold & Coll. mit dem rechtlich zwar nicht eigenständig vom Gesetzgeber normierten, gleichwohl hoch komplexen Spezialgebiet des Pferderechts.

Ihre Sachkunde und Kompetenz - kombiniert mit juristischem Fachwissen - in diesem Tätigkeitsschwerpunkt speisen die Rechtsanwälte aus ihrer persönlichen Vita, die es dem Team ermöglicht, eine vollumfängliche Rechtsberatung anbieten zu können.

Rechtsanwalt Michael A. Leipold ist seit mehr als 20 Jahren eng mit dem Pferdesport, der Zucht, Ausbildung und Vermittlung von Pferden verbunden, nicht nur als erfolgreicher Hengsthalter und internationaler Sportreiter.

Rechtsanwalt Christopher J. Boening gewann den Zugang zu diesem Bereich in den 1990er Jahren, als er in seiner Kindheit/Jugend die Gründung der Tierklinik-Telgte durch seinen Vater Dr. Karl Josef Boening erlebte. Die Begeisterung rund um das Pferd ließ auch ihn seit dem nicht mehr los.

In veterinärmedizinischen Fragestellungen arbeiten Leipold & Coll. eng mit Dr. Karl Josef Boening, Fachtierarzt für Pferde, Fachtierarzt Chirurgie, Dipl. EVCS, FEI Tierarzt, International board director AAEP 2002-2005 zusammen.

Dies voran gestellt, bieten Leipold & Coll. Beratung für verschiedene Problembereiche im Pferdesport und rund um das Pferd.

Unsere Schwerpunkte im Pferderecht im Überblick:

Pferdehalter:

  • Erstellung von Kaufverträgen und Beratung im Falle des Verkaufs
  • Rechtsberatung im Gewährleistungsfall bei Kauf und Auktion
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Unfällen
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Schadensfall
  • Hilfe bei Pferdegutachten, Überprüfung von Gutachten

Pferdepensionsbesitzer:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter
  • Erarbeitung eines rechtlichen Konzeptes für die Betriebsführung,
    insbesondere Überprüfung von Versicherungsverträgen /Haftpflichtversicherungen
  • Beratung bei der Kundenbetreuung und -bindung, Erstellung von Pensionsverträgen
  • Beurteilung der Pferdehaltung nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes

Züchter:

  • Erstellung von Deck- und Zuchtstutenverträgen
  • Beratung nach dem Tierzuchtgesetz (TierZG)

Tierärzte:

  • Approbation, Niederlassung und das allgemeine Berufsrecht,
  • Unternehmensgründung, insbesondere die Formenwahl einer Gesellschaft (GbR/GmbH etc.),
  • Tierarzthaftung, insbesondere bei Kaufuntersuchungen (auch gegenüber Dritten),
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG),
  • Arbeitsrecht
  • Praxisübernahmen, Eintritt in eine bestehende Gesellschaft, Insolvenz
  • uvm.